Jan 12, 2022 - vom HVN

Für den Damen- und Herrenbereich bedeutet die Einführung einer allgemeinen Testpflicht, dass der Spielbetrieb ab sofort unter einer verschärften „2G+-Regelung“ erfolgt. Diese gilt auch für Spieler und Offizielle, die eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben oder einen Genesenennachweis nach der vollständigen Schutzimpfung ("Impfdurchbruch") vorweisen können. „Damit gehen wir einen Schritt weiter als es die aktuelle Corona-Schutzverordnung für unsere Sportart vorsieht und wollen so ein zusätzliches Maß an Sicherheit gewährleisten“ erklärt Vize-Präsident Spieltechnik Jens Schoof.

Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sind von der Anwendung der 2G-Regelung ausgeschlossen, müssen jedoch ab dem Wochenende ebenfalls einen negativen Testnachweis vorlegen. Gültig sind hier – ebenso wie im Seniorenbereich – PCR-Tests (48 Stunden alt) und PoC-Antigen-Tests (24 Stunden alt) mit gültigem Zertifikat sowie Selbsttests unter Aufsicht des gastgebenden Vereins. Für die Testung unter Aufsicht hat die zu testende Person selbst einen geeigneten Test mitzuführen und der gastgebende Verein stellt lediglich die Aufsicht.

 




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